Stell dir jemanden vor, der freiwillig drogenabhängig ist. Wenn seine Abhängigkeit nachließe, würde er alles tun, um sie zu verstärken. Ist er freien Willens?
Frankfurt, Harry G.: Freedom of the will and the concept of a person. In: Journal of Philosophy 68 (1971) 1, 5-20, hier 19. Deutsch in: Peter Bieri (Hg.): Analytische Philosophie des Geistes. - Königstein / Taunus : Hain, 1981, S. 287ff.
Frankfurt hat vorher in seinem Aufsatz gezeigt, dass es nicht nur von Belang ist, dies oder jenes zu wollen. Bei einem Drogenabhängigen würden wir, auch wenn er die Droge nehmen will, nicht sagen, dass er frei ist: er könnte einen anderen Wunsch haben wollen, aber die Abhängigkeit bringt ihn dazu, die Droge zu wollen. Frankfurt unterscheidet daher Wünsche erster und zweiter Ordnung; Wünsche zweiter Ordnung sind solche über Wünsche, d.h. Wünsche, diesen oder jenen Wunsch zu haben. Ein Drogenabhängiger könnte demnach wünschen, die Droge nicht nehmen zu wollen, will aber gleichzeitig die Droge nehmen.